Informationen für Vergabestellen

Als elektronische Vergabe (E-Vergabe) bezeichnet man den von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgenden Einsatz elektronischer Verfahren für Kommunikation und Vorgangsbearbeitung durch Einrichtungen der öffentlichen Hand bei Beschaffungen.

Zur Vereinfachung der Vergabeverfahren und zur Senkung der damit verbundenen Kosten hat die EU im Rahmen von drei neu erlassenen Richtlinien verschiedene Festlegungen zur Verwendung elektronischer Mittel in einem Vergabeverfahren getroffen, welche im Folgenden erläutert werden.

Dabei handelt es sich um

  • die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU),
  • die Sektorenrichtlinie (RL 2014/25/EU) sowie
  • die Richtlinie über die Konzessionsvergabe (RL 2014/23/EU).

Diese traten am 17.04.2014 in Kraft und sind durch den Bundesgesetzgeber bis spätestens zum 18.04.2016 umzusetzen. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich die Vergabeverfahren über den EU-Schwellenwerten.

Die neuen EU-Vergaberichtlinien sehen eine schrittweise Einführung der elektronischen Vergabe vor.

Umsetzungsfristen für die E-Vergabe:

  1. Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung: es erfolgt bei EU-weiten Vergaben eine elektronische Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen; Es besteht keine Möglichkeit, die Bekanntmachung per Fax oder als PDF-Datei zu übermitteln.
    für Vergabestellen: spätestens ab 18. April 2016
  2. Elektronische Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen) müssen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig direkt mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich gemacht werden.
    für Vergabestellen: spätestens ab 18. April 2016
  3. Bieterfragen, Angebotsannahme bis zur Bieterkommunikation: über die elektronische Übermittlung der Bekanntmachung sowie die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen hinaus wird ab dem unten aufgeführten Zeitpunkt die gesamte Kommunikation und der Informationsaustausch insbesondere der Zugang von Angeboten in elektronischer Form Pflicht.
    für Vergabestellen: spätestens ab 18. Oktober 2018;

Zur Umsetzung der EU-Richtlinien wird den Dienststellen des Freistaates Sachsen eine zentrale elektronische Vergabemanagementlösung auf der E-Government-Plattform in einer Basisvariante zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen dazu unter www.egovernment.sachsen.de/e-vergabe.html

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